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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltung

Lieferungen und Leistungen der Rudolf Holzmann 1860 GmbH & Co KG (im Folgenden: "VerkäuferIn") erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Davon abweichende Regelungen müssen vor oder bei Vertragsschluss schriftlich getroffen werden; im Zweifel obliegt die Beweislast dafür dem Käufer. Die jeweils gültige Fassung dieser Bedingungen ist auch auf der Internet-Seite www.rudolfholzmann.at einsehbar und druckbar. Durch Abgabe eines verbindlichen Kaufanbots oder durch Abschluss eines Vertrages mit der VerkäuferIn stimmt der Käufer der Geltung der jeweils gültigen Bedingungen für dieses Vertragsverhältnis und für zukünftige Vertragsverhältnisse ausdrücklich zu. Diese Zustimmung gilt auch für zukünftige Vertragsabschlüsse zwischen der VerkäuferIn und dem Kunden.

§ 2 Zustandekommen des Kaufvertrages

Sämtliche Warenpräsentationen der VerkäuferIn, insbesondere auf Internetseiten, in Prospekten und in anderen Werbeplattformen, sind eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit jeder Aufgabe einer Bestellung im Wege der Telekommunikation (über den Webshop, über E-Mail, per Telefax oder per Telefon) oder per Post gibt der Kunde ein verbindliches Kaufanbot ab.

Die VerkäuferIn kann ein solches Angebot binnen 7 Werktagen annehmen, wobei Samstag nicht als Werktag gilt. Mit Ablauf der Frist ohne Reaktion gilt ein Angebot als abgelehnt. Die Annahme erfolgt durch übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware. Für die Wahrung der Annahmefrist ist das Versanddatum maßgeblich. Auftragsbestätigungen können auch per E-Mail verschickt werden.

§ 3 Rücktrittsrecht / Fernabsatz

Rücktrittsrechte bestehen nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen. Insbesondere können Verbraucher binnen einer Frist von 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Im Falle dieses Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug-um-Zug gegen Zurückstellung der gelieferten Ware im unbenützten, einwandfreien Neuzustand in Originalverpackung statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind, oder wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen wird ein angemessener Betrag als Wertminderung vom rückzuerstattenden Kaufpreis abgezogen. Wird die Ware dennoch unfrei zurückgesendet, so ist die Käuferin berechtigt, einen entsprechenden Betrag vom rückzuerstattenden Kaufpreis abzuziehen.

§ 4 Lieferbedingungen und -fristen

4.1. Wird zwischen den Parteien nicht ausdrücklich der Versand oder die Zustellung an den Käufer vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der VerkäuferIn (Abholung). Ansonsten gilt: Liefer- und Annahmeort ist die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Wird ausdrücklich der Versand oder die Zustellung an den Käufer vereinbart, der VerkäuferIn vom Kunden aber keine Lieferadresse bekanntgegeben, gilt die Fakturenadresse als Lieferadresse. Zustellungen durch verkäufereigene Fahrzeuge erfolgen grundsätzlich nur bis Gehsteigkante bzw. Laderampe.

4.2. Der Käufer hat der VerkäuferIn bis zum Abschluss des Kaufvertrages bekanntzugeben, ob er die bestellte Ware am Sitz der VerkäuferIn abholen wird oder ob ihm die Ware übersendet oder durch die VerkäuferIn zugestellt werden soll. Die Kosten für Versand und Zustellung sowie die Kosten einer dafür erforderlichen besonderen Verpackung sind in den angeschriebenen Preisen nicht enthalten und werden vom Verkäufer gesondert ausgewiesen und verrechnet. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Auswahl des Spediteurs durch die VerkäuferIn.

4.3. Angaben über Lieferfristen basieren auf Erfahrungswerten und/oder Angaben von Vorlieferanten. Sie sind daher unverbindlich, sofern die VerkäuferIn nicht ausnahmsweise einen Liefertermin verbindlich und schriftlich vor Vertragsschluss zusagt. Sollte eine Ware nicht binnen 30 Tagen verfügbar sein, wird die VerkäuferIn den Kunden unverzüglich informieren und hat der Kunde in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde nicht zurück, kann die VerkäuferIn ein zum bestellten Produkt in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt liefern oder ihrerseits vom Vertrag zurücktreten.

4.5. Im Fall eines Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit einer Lieferung wird die Haftung der VerkäuferIn für Schäden jedenfalls ausgeschlossen, sofern sie diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Geringfügige Lieferüberschreitungen begründen keinerlei Schadenersatzanspruch oder Rücktrittsrecht des Käufers. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben davon unberührt. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder wegen Verschuldens Dritter wird die Lieferfrist angemessen verlängert und der Kunde davon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als 4 Wochen nach Vertragsabschluss an, ist jede Partei berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

4.6. Bei Annahmeverzug ist die VerkäuferIn berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

4.7. Beim Versendungskauf an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware spätestens mit der übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger oder Spediteur über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. In allen anderen Fällen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der physischen übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Gerät der Käufer jedoch in Annahmeverzug, so trägt dieser jede Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung Kaufsache.

§ 5 Beschaffenheit, Gewährleistung, Transportschäden; Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

5.1. Die dem Vertrag zugrundeliegende Beschaffenheit der verkauften Waren ergibt sich vorrangig aus den Herstellerangaben. Die VerkäuferIn überprüft die Produktbeschreibungen von Herstellern mit angemessener Sorgfalt, behält sich aber ausdrücklich Irrtümer und Fehler in ihrem Angebot vor.

5.2. Weisen die gelieferten Waren offensichtliche Mängel an der Verpackung oder am Inhalt auf, so hat der Kunde dies unverzüglich beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren, die Annahme zu verweigern und mit der VerkäuferIn in Kontakt zu treten. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Später hervorkommende Sachmängel, die bereits im Zeitpunkt der übergabe bestanden haben, sind vom Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge vom Käufer nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Diesfalls ist auch die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich die VerkäuferIn vor, einen Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

5.3. Für beidseitig unternehmensbezogene Geschäfte gilt: Der Regressanspruch gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Es gilt Untersuchungsobliegenheit und Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Festgestellte Mängel sind bei sonstigem Anspruchsverlust der VerkäuferIn unverzüglich schriftlich unter Nennung von Art und Ausmaß des Mangels anzuzeigen. Der Käufer hat zu beweisen, dass der Mangel zum übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

5.4. Allfällig bestehende Garantieansprüche oder Produkthaftungsansprüche sind ausschließlich beim Hersteller oder Importeur geltend zu machen.

§ 6 Fälligkeit des Kaufpreises und Zahlung

6.1. Der Rechnungsbetrag ist ab ordnungsgemäßer Lieferung und Fakturierung ohne jeden Abzug fällig, auch bei Annahmeverzug. Bei Teillieferungen ist eine Teilabrechnung zulässig. Im Falle eines Bankeinzugs gilt die Saldierung vorbehaltlich des Eingangs des Fakturenbetrages. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen in voller Höhe ab dem Fälligkeitsdatum verrechnet. Die Verrechnungswährung lautet Euro (EUR). Wird gegen Rechnungen der VerkäuferIn nicht binnen 10 Tagen schriftlich ein begründeter Einspruch erhoben, gelten sie als vom Käufer genehmigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Jede gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des entsprechenden Fakturenbetrages im Eigentum der VerkäuferIn. Vor vollständiger Bezahlung ist die Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der VerkäuferIn nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die VerkäuferIn berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht, dass die VerkäuferIn vom Vertrag zurücktritt.

§ 8 Haftung

8.1. Die VerkäuferIn haftet für Sachschäden nur dann, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht haben. Für Schäden an der Person haftet die VerkäuferIn bei schuldhafter Verursachung durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen.

8.2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Handlungen des Kunden bei der Montage, Verwendung, Bedienung oder Lagerung der Ware verursacht werden, begründen keinen Anspruch gegen die VerkäuferIn. Diesbezügliche Obliegenheiten ergeben sich insbesondere aus Angaben des Herstellers (Bedienungsanleitungen etc.).

8.3. Soweit eine Ware nach allgemeiner Auffassung überwiegend für unternehmerische Zwecke genutzt wird und/oder von gewerblichen Kunden erworben wird, gilt die für die Handhabung dieser Ware gewöhnlich erforderliche Fachkenntnis beim Kunden als vorausgesetzt.

§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der VerkäuferIn aufzurechnen, es sei denn

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen eigener Forderungen gegen die VerkäuferIn zurückzuhalten, es sei denn

§ 10 Gerichtsstand

  1. Für Unternehmer gilt: Gerichtsstand ist Wien.
  2. Für Verbraucher gilt: Gerichtsstand ist Wien, soweit nicht gesetzlich zwingende Verbrauchergerichtsstände dieser Vereinbarung entgegenstehen.

§ 11 Anwendbares Recht

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die darunter abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungs- und Kollisionsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 12 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der zwischen der VerkäuferIn und dem Kunden auf deren Basis geschlossenen Verträge rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder der zwischen der VerkäuferIn und dem Kunden auf deren Basis geschlossenen Verträge dadurch nicht berührt.